Hygieneplan im Nagelstudio: Was die Hygieneverordnung in Berlin vorschreibt
Jedes Nagelstudio in Berlin muss die Infektionsverhütungs-Verordnung vom 5. Mai 2017 einhalten. Sie verlangt unter anderem, Arbeitsflächen nach jeder Kundin zu desinfizieren, Instrumente nach jeder Anwendung zu reinigen und für Tätigkeiten mit Verletzungsrisiko sterile Instrumente zu verwenden. Ein schriftlicher Hygieneplan hält fest, wie das Studio diese Pflichten umsetzt – und ist bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt die wichtigste Grundlage.
Hygiene ist im Nagelstudio keine Kür, sondern Pflicht. Bei Maniküre und Pediküre können Pilze, Bakterien und über kleinste Verletzungen sogar Hepatitis-Viren übertragen werden. Für Studios bedeutet ein Hygienemangel im schlimmsten Fall Bußgeld oder Schließung.
In diesem Ratgeber erfährst du, was die Berliner Vorschriften konkret verlangen, welcher Sterilisator geeignet ist, wie du Abfälle richtig entsorgst und wie du deinen Hygieneplan mit unserer Vorlage in wenigen Schritten erstellst.
Inhalt
- Welche Hygieneverordnung gilt für Nagelstudios in Berlin?
- Anforderungen an Räume und Arbeitsplatz
- Instrumente richtig aufbereiten
- Welcher Sterilisator eignet sich fürs Nagelstudio?
- Händehygiene, Schutzausrüstung und Einwegmaterial
- Abfälle im Nagelstudio richtig entsorgen
- Hygieneplan fürs Nagelstudio: Inhalt, Vorlage und Kontrollen
- Häufige Fragen
Welche Hygieneverordnung gilt für Nagelstudios in Berlin?
Jedes Bundesland hat eigene Hygienevorschriften für körpernahe Dienstleistungen. In Berlin ist das die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten, kurz Infektionsverhütungs-Verordnung. Sie stützt sich auf § 17 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Die Verordnung gilt für alle, die beruflich oder gewerblich am Menschen arbeiten, ohne Ärztin oder Arzt zu sein. Maniküre und Pediküre sind ausdrücklich genannt – ebenso Kosmetik, Haarpflege, Tätowieren und Piercen. Damit betrifft sie jedes Nagelstudio, jede selbstständige Nageldesignerin und auch mobile Maniküre.
Die Verordnung regelt vier große Bereiche:
- allgemeine Pflichten der Infektionshygiene, etwa für Hände, Arbeitsflächen und Räume
- die Aufbereitung, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten
- die Entsorgung von Abfällen
- die Überwachung durch die Gesundheitsämter und Bußgelder bei Verstößen
Wie das Gesundheitsamt Neukölln betont, kann ein Verstoß mit einem Bußgeld oder sogar der Schließung des Betriebs geahndet werden.
Anforderungen an Räume und Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz muss leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Für Tätigkeiten, bei denen die Haut verletzt werden kann, verlangt die Berliner Verordnung ausdrücklich wischdesinfizierbare Oberflächen.
Diese Punkte gehören zur Grundausstattung:
- Handwaschplatz mit fließendem kaltem und warmem Wasser, so angebracht, dass kein Spritzwasser auf Arbeitsflächen gelangt
- Spender für Flüssigseife und Händedesinfektionsmittel
- Hygienische Händetrocknung, in der Praxis meist Einmalhandtücher
- Abfallbehälter mit berührungsfreiem Abwurf, zum Beispiel mit Fußpedal
- Hautschutz- und Hautpflegemittel am Handwaschplatz
Arbeitsräume müssen arbeitstäglich gereinigt werden. Arbeitsflächen werden nach jeder Kundin gereinigt und desinfiziert. Ist eine Fläche sichtbar mit Blut verunreinigt, muss sie sofort gereinigt und desinfiziert werden.
Auch die Luft gehört zur Hygiene: Beim Feilen und Fräsen entsteht feiner Nagel- und Gelstaub, der Kundin und Nageldesignerin belastet. Eine leistungsstarke Absaugung wie die ÜLKA Tornado Einbau-Staubabsaugung hält den Arbeitsplatz sauber und schützt die Atemwege.
Instrumente richtig aufbereiten: Reinigung, Desinfektion, Sterilisation
Welche Aufbereitung ein Instrument braucht, hängt davon ab, ob es die Haut verletzen kann. Die Berliner Verordnung unterscheidet hier klar:
Instrument | Risiko | Vorgabe |
Hautzange, Nagelzange, Fräseraufsätze für die Nagelhaut | Kann die Haut verletzen | Steril verwenden, nach jeder Kundin neu aufbereiten |
Pusher, Nagelschere, Metallfeile | Normalerweise keine Verletzung | Nach jeder Anwendung reinigen, mindestens arbeitstäglich desinfizieren |
Feilen, Buffer, Holzstäbchen | Nicht ausreichend desinfizierbar | Als Einwegprodukt verwenden, nie wiederverwenden |
Wichtig: Kommt es doch zu einer kleinen Verletzung, zu Kontakt mit Blut oder besteht Verdacht auf Nagelpilz, müssen die Instrumente sofort gereinigt und desinfiziert werden. Da sich Mikroverletzungen an der Nagelhaut nie ganz ausschließen lassen, sterilisieren viele Profis deshalb alle Metallinstrumente nach jeder Kundin.
Der Aufbereitungskreislauf in 5 Schritten
- Desinfektion und Reinigung: Instrumente direkt nach der Behandlung in eine Desinfektionslösung legen. Ein Ultraschallreiniger wie der MICROSTOP MU-PROF entfernt Rückstände auch aus Gelenken und Rillen.
- Spülen und Trocknen: Instrumente gründlich abspülen und vollständig trocknen lassen.
- Prüfen und Pflegen: Schärfe und Funktion kontrollieren, Gelenke bei Bedarf ölen.
- Verpacken: Instrumente in Sterilisationsbeutel mit Indikator einschweißen oder verschließen.
- Sterilisieren und Lagern: Im Sterilisator nach Herstellerangabe sterilisieren. Danach geschützt lagern, etwa verpackt in geschlossenen Behältern in Schubladen oder Schränken.
Der Sterilisationsbeutel bleibt bis zur nächsten Behandlung verschlossen und wird erst vor den Augen der Kundin geöffnet. Das schafft Vertrauen und ist der sichtbarste Beweis für ein hygienisches Studio.
Passende Geräte für jeden Schritt findest du in unseren Kategorien Sterilisation und Elektrogeräte.
Welcher Sterilisator eignet sich fürs Nagelstudio?
Für Metallinstrumente kommen im Nagelstudio vor allem zwei Verfahren infrage: Heißluftsterilisation und Dampfsterilisation im Autoklav. Glasperlensterilisatoren und UV-Boxen reichen dagegen nicht aus.
Gerät | Verfahren | Für wen geeignet? |
Heißluftsterilisator (Trockenhitze) | Sterilisation mit heißer, trockener Luft | Kleine und mittlere Studios mit überwiegend Metallinstrumenten |
Autoklav | Sterilisation mit gespanntem Wasserdampf | Studios mit hohem Durchsatz oder gemischtem Instrumentarium |
Glasperlensterilisator | Kurzes Erhitzen der Instrumentenspitze | Von Gesundheitsämtern in der Regel nicht als Sterilisation anerkannt |
UV-C-Box | Bestrahlung der Oberfläche | Keine Sterilisation, nur zur kurzfristigen Aufbewahrung |
Wichtig bei jedem Gerät: Temperatur, Dauer und Beladung nach Herstellerangabe einhalten und jede Charge dokumentieren. Sterilisationsbeutel mit Farbindikator zeigen auf einen Blick, ob ein Beutel den Sterilisationsprozess durchlaufen hat.
Bei der Auswahl hilft die Frage: Wie viele Kundinnen behandelst du pro Tag? Je mehr Behandlungen, desto mehr Instrumentensätze brauchst du – und desto größer sollte die Kammer des Sterilisators sein.
Händehygiene, Schutzausrüstung und Einwegmaterial
Die Hände der Nageldesignerin sind der häufigste Übertragungsweg für Keime. Deshalb gilt: vor jeder Behandlung Hände waschen und desinfizieren. Vor Tätigkeiten, bei denen die Haut verletzt werden kann, schreibt die Berliner Verordnung diese Reihenfolge vor: zuerst die gereinigten Hände desinfizieren, dann die zu behandelnde Haut der Kundin.
Für den Alltag im Studio bewährt sich:
- Einmalhandschuhe tragen und nach jeder Kundin wechseln
- Bei direktem Kontakt mit einer Wunde sterile Handschuhe verwenden – das ist in Berlin Pflicht
- Schmuck, Uhren und lange künstliche Nägel bei der Arbeit vermeiden, da sie die Händedesinfektion behindern
- Beim Fräsen eine Maske und eine Schutzbrille tragen
- Desinfektionsmittel verwenden, die vom Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) gelistet sind
Einwegprodukte: niemals wiederverwenden
Die Verordnung ist eindeutig: Einweg-Arbeitsgeräte und Einweg-Materialien dürfen nicht wiederverwendet werden. Feilen und Buffer lassen sich kaum zuverlässig desinfizieren, deshalb gehören sie nach jeder Kundin in den Müll – oder werden der Kundin mitgegeben.
Wirtschaftlich und hygienisch zugleich sind Feilen mit austauschbaren Schleifbändern: Der Feilenkörper aus Metall wird aufbereitet, das Band nach jeder Behandlung gewechselt. Eine große Auswahl findest du bei unseren Einweg-Nagelfeilen.
Abfälle im Nagelstudio richtig entsorgen
Auch die Entsorgung ist in der Berliner Infektionsverhütungs-Verordnung geregelt. Ziel ist, dass niemand mit benutzten Materialien in Kontakt kommt – weder Mitarbeiterinnen noch Reinigungskräfte noch die Müllabfuhr.
- Benutzte Einwegmaterialien wie Feilen, Buffer, Tupfer und Handschuhe in reißfesten Beuteln sammeln, die in einem Behälter mit Deckel und Fußpedal stehen. Verschlossen über den Restmüll entsorgen.
- Mit Blut verunreinigte Tupfer sofort in den geschlossenen Abfallbehälter geben, nie offen liegen lassen.
- Spitze und scharfe Gegenstände wie Klingen in einem durchstichsicheren Behälter sammeln.
- Chemikalien wie Aceton, Lösungsmittel oder flüssige Gelreste nicht in den Ausguss schütten. Hinweise zur Entsorgung stehen im Sicherheitsdatenblatt des Produkts. Bei gewerblichen Mengen hilft ein Entsorgungsfachbetrieb, Informationen bietet auch die Berliner Stadtreinigung (BSR).
Welche Regeln im Detail für dein Studio gelten, klärt im Zweifel das zuständige Gesundheitsamt.
Hygieneplan fürs Nagelstudio: Inhalt, Vorlage und Kontrollen
In Berlin überwachen die Gesundheitsämter der Bezirke die Einhaltung der Hygienevorschriften. Wer gut vorbereitet ist, hat bei einer Kontrolle nichts zu befürchten.
Der Hygieneplan
Ein schriftlicher Hygieneplan legt fest, wer was wann womit reinigt, desinfiziert und sterilisiert. Er ist die wichtigste Grundlage, um bei einer Kontrolle zu zeigen, dass im Studio nach festen Regeln gearbeitet wird. Er sollte enthalten:
- Reinigungs- und Desinfektionsplan für Flächen, Räume und Instrumente
- verwendete Desinfektionsmittel mit Konzentration und Einwirkzeit
- Ablauf der Instrumentenaufbereitung und Sterilisation
- Regeln zur Händehygiene und Schutzausrüstung
- Vorgehen bei Verletzungen und Verdacht auf Nagelpilz
Alle Mitarbeiterinnen sollten den Plan kennen und vor Arbeitsbeginn eingewiesen werden.
Vorlage: Hygieneplan für dein Nagelstudio
Diese Vorlage kannst du übernehmen und an dein Studio anpassen. Ergänze die Namen deiner Desinfektionsmittel mit Konzentration und Einwirkzeit sowie für jede Zeile, wer verantwortlich ist.
Was? | Wann? | Wie und womit? |
Hände | Vor und nach jeder Kundin | Waschen mit Flüssigseife, danach VAH-gelistetes Händedesinfektionsmittel |
Haut der Kundin | Vor Tätigkeiten mit Verletzungsrisiko | Hautdesinfektionsmittel, Einwirkzeit beachten |
Arbeitsfläche, Handauflage, Lampe | Nach jeder Kundin | Wischdesinfektion mit Flächendesinfektionsmittel |
Instrumente mit Verletzungsrisiko (Hautzange, Fräser) | Nach jeder Kundin | Desinfizieren, im Ultraschallbad reinigen, trocknen, verpacken, sterilisieren |
Instrumente ohne Verletzungsrisiko (Pusher, Schere) | Nach jeder Anwendung reinigen, mindestens arbeitstäglich desinfizieren | Instrumentendesinfektion, bei Blutkontakt oder Pilzverdacht sofort |
Feilen, Buffer, Holzstäbchen | Nach jeder Kundin | Entsorgen oder der Kundin mitgeben |
Handtücher und Unterlagen | Nach jeder Kundin | Wechseln, Textilien bei mindestens 60 °C waschen |
Fußboden und Räume | Arbeitstäglich | Feuchtreinigung, bei Blut sofort desinfizieren |
Staubabsaugung | Nach Herstellerangabe | Filter reinigen oder wechseln |
Sterilisator | Bei jeder Charge | Charge, Datum und Ergebnis dokumentieren |
Dokumentation
Halte schriftlich fest, wann welche Sterilisation durchgeführt wurde und ob sie erfolgreich war. Bewahre außerdem Wartungsnachweise deiner Geräte auf. Bei einer Kontrolle kannst du so jederzeit belegen, dass deine Geräte zuverlässig arbeiten.
Checkliste für die Kontrolle
- Hygieneplan liegt aus und ist aktuell
- Handwaschplatz mit Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtüchern ausgestattet
- Arbeitsflächen glatt und wischdesinfizierbar
- Sterile Instrumente verpackt und geschützt gelagert
- Sterilisationsprotokolle und Wartungsnachweise vorhanden
- Einwegfeilen und Buffer werden nach jeder Kundin entsorgt
- Abfallbehälter mit Deckel und Fußpedal
Häufige Fragen zur Hygiene im Nagelstudio in Berlin
Welche Hygieneverordnung gilt für Nagelstudios in Berlin?
In Berlin gilt die Infektionsverhütungs-Verordnung vom 5. Mai 2017. Sie betrifft ausdrücklich Maniküre und Pediküre und regelt Hygiene, Aufbereitung von Instrumenten, Entsorgung und Kontrollen.
Muss ich meine Instrumente sterilisieren?
Instrumente, die die Haut verletzen können, etwa Hautzangen, müssen steril verwendet werden. Instrumente ohne Verletzungsrisiko müssen nach jeder Anwendung gereinigt und mindestens arbeitstäglich desinfiziert werden.
Reicht ein Ultraschallreiniger aus?
Nein. Ein Ultraschallreiniger reinigt Instrumente gründlich und unterstützt die Desinfektion, ersetzt aber keine Sterilisation. Er ist ein Schritt im Aufbereitungskreislauf, vor Verpackung und Sterilisator.
Darf ich Nagelfeilen mehrfach verwenden?
Einwegfeilen und Buffer dürfen nicht wiederverwendet werden. Eine Alternative sind Metallfeilen mit austauschbaren Schleifbändern: Der Körper wird aufbereitet, das Band nach jeder Kundin gewechselt.
Wer kontrolliert die Hygiene im Nagelstudio?
Zuständig ist das Gesundheitsamt des Berliner Bezirks, in dem sich das Studio befindet, zum Beispiel Mitte, Neukölln oder Charlottenburg-Wilmersdorf.
Was passiert bei Hygienemängeln?
Je nach Schwere drohen Auflagen, Nachkontrollen, ein Bußgeld oder im Extremfall die Schließung des Studios.
Gelten die Regeln auch für mobile Nageldesignerinnen?
Ja. Die Verordnung gilt für alle, die Maniküre oder Pediküre beruflich oder gewerblich anbieten – unabhängig davon, ob im Studio oder bei der Kundin zu Hause.
Was gehört in einen Hygieneplan fürs Nagelstudio?
Ein Hygieneplan legt fest, was wann wie und womit gereinigt, desinfiziert und sterilisiert wird. Dazu gehören Händehygiene, Flächen, Instrumente, Einwegmaterial, Räume, Entsorgung und die Dokumentation der Sterilisation. Unsere Vorlage oben deckt alle diese Punkte ab.
Ist ein Glasperlensterilisator erlaubt?
Glasperlensterilisatoren werden von Gesundheitsämtern in der Regel nicht als Sterilisationsverfahren anerkannt. Für Metallinstrumente eignen sich ein Heißluftsterilisator oder ein Autoklav.
Fazit: Hygiene schützt Kundinnen, Mitarbeiterinnen und dein Studio
Die Berliner Infektionsverhütungs-Verordnung stellt klare Anforderungen an jedes Nagelstudio: saubere, desinfizierbare Arbeitsplätze, konsequente Händehygiene, Einwegmaterial und eine lückenlose Aufbereitung der Instrumente. Wer diese Regeln mit einem Hygieneplan und der richtigen Ausstattung umsetzt, besteht jede Kontrolle und gewinnt das Vertrauen seiner Kundinnen.
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